|
In den einzelnen parlamentarischen Ausschüssen wird die Fraktion durch die fachpolitischen Sprecher und die übrigen Mitglieder der Fraktion repräsentiert.
|
|
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist u.a. zuständig für
- die Beratung über Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes von grundsätzlicher Bedeutung
- die Beratung über soziale Angelegenheiten
- die Beratung über die kommunale Arbeitsmarktpolitik.
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
|
|
Der Kulturausschuss ist u.a. zuständig für
- die Förderung und Pflege kultureller Angelegenheiten
- die Aufgaben der künstlerischen Stadtgestaltung
- alle Angelegenheiten des Kulturbereiches
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in den Kulturausschuss:
|
|
Der Bildungsausschuss ist u.a. zuständig für
- Entscheidungen über die Ausübung des kommunalen Vetorechts gem. § 61 Absatz 4 SchulG für weiterführende Schulen
- die Vorbereitung von Beschlüssen des Rates für die Einrichtung, Änderung und Auflösung von Schulen, die Planung und den Bau von Schulen, die Schulentwicklungsplanung und Schulversuche
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in den Bildungsausschuss:
|
|
Der Zuständigkeitsbereich des Gleichstellungsausschusses muss noch in der Hauptsatzung geregelt und vom Rat der Stadt beschlossen werden.
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in den Gleichstellungsausschuss:
|
|
Der Jugendhilfeausschuss ist u.a. zuständig für
- die Befassung mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe (z.B. Jugendhilfeplanung, Förderung der freien Jugendhilfe)
- Beschlüsse in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat der Stadt bereitgestellten Mittel
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:
|
|
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist u.a. zuständig für
- die Prüfung der Rechnung und Erstellung des Schlussberichtes
- die Beratung der Prüfungsberichte über die überörtliche Prüfung
- die Beratung der Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes
Der Ausschuss hat ein Anhörungsrecht bei bestimmten Personalentscheidungen innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes.
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss:
|
|
|
Der Ausschuss für Umwelt und Energie ist u.a. zuständig für
- Angelegenheiten des Umweltschutzes von grundsätzlicher Bedeutung
- Beratungen über Umweltangelegenheiten, insbesondere über konzeptionelle Fragen z.B. der Abfallwirtschaft, des Landschafts- und Naturschutzes, der Stadtökologie, der Energienutzung usw.
- die Mitwirkung bei Bauleitplanungen, Abrundungssatzungen, formellen Umweltverträglichkeitsprüfungen und bei städt. Satzungen im Umweltbereich
- die Vorbereitung der Bildung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in den Ausschuss für Umwelt und Energie:
|
|
Der Sportausschuss ist u.a. zuständig für
- Entscheidungen über die Förderung der Sportvereine und -verbände
- die Sportentwicklungsplanung sowie die Planung und den Bau von überbezirklichen Sportstätten, Bädern und Freizeitanlagen
- Beschlussempfehlungen an den Rat der Stadt über die Errichtung, Änderung und Auflösung von Sportstätten, Bädern und Freizeitanlagen
- alle Angelegenheiten des Fachbereiches Mülheimer SportService
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in den Sportausschuss:
|
|
Der Finanzausschuss ist u.a. zuständig für
- die Vorbereitung der Haushaltssatzung, des Finanzplans und des Investitionsprogramms
- die Koordination der Erstellung und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
- die erforderlichen Entscheidungen zur Ausführung des Haushaltsplans
- die Beratung aller Vorlagen, die Änderungen oder Neufassungen von Gebührensatzungen enthalten
- Entscheidungen über bestimmte Grundstücks-, Miet-, Pacht- und Nutzungsgeschäfte der Stadt.
- alle Angelegenheiten des Fachbereiches ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr
- bestimmte Grundstücks-, Miet-, Pacht- und Nutzungsgeschäfte des ImmobilienService
- grundsätzliche Angelegenheiten des Städtischen Immobilienmanagements.
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in die o.g. Ausschüsse:
|
|
Der Hauptausschuss ist u.a. zuständig für
- die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung
- die Abstimmung und koordinierung der Arbeit aller Ausschüsse
- Fragen der Verwaltungsstrukturreform
- alle Entscheidungen über Angelegenheiten der städt. Beteiligungen und ihre Vermögen
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in den Hauptausschuss
|
|
Der Planungsausschuss ist u.a. zuständig für
- die Bereichs- und Rahmenplanungen
- die Einleitung und Auslegung von Bauleitplanverfahren einschließlich der Bürgeranhörung
- die Planungs- und Baubeschlüsse für städt. überbezirkliche Baumaßnahmen und Neu- und Umbauprogramme für Ingenieur-, Verkehrs-, Straßen- und Gewässerbaumaßnahmen
- Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz
- Entscheidungen über überbezirkliche Auftragsvergaben
- die Vorbereitung von Beschlüssen des Rates für Stadtentwicklungsplanungen und Satzungen nach dem Bau- und Planungsrecht sowie nach dem Kommunalabgabengesetz
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in den Planungsausschuss
|
|
Die Zuständigkeiten des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr müssen noch in der Hauptsatzung geregelt und vom Rat beschlossen werden.
Der Betriebsausschuss für die Betriebe der Stadt ist für alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs zuständig. Er ist in seiner Besetzung personenidentisch mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr.
Die SPD-Fraktion entsendet folgende Mitglieder in die vorgenannten Ausschüsse:
|
|
|
|
|
|