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Schwimmfähigkeit von Kindern PDF Drucken E-Mail
Montag, den 23. Januar 2012 um 12:14 Uhr

Nr.: A 12/0082-01

Gremium: Sportausschuss

Sitzungstermin: 03.02.2012

Berichterstattung: Heino Passmann


Vorschlag der SPD-Fraktion vom 23.01.2012

Beschlussvorschlag:

Die SPD-Fraktion schlägt die Aufnahme des Punktes

„Schwimmfähigkeit von Kindern“

in die Tagesordnung der Sitzung des Sportausschusses am 03.02.2012 vor. Die Verwaltung wird um einen aktuellen Sachstandsbericht gebeten, bei dem u.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen sind:

1.    Ergebnisse der Kooperation des MSS mit dem MWB, MSB und der AOK im Schuljahr 2010/2011 an 20 Mülheimer Grundschulen im Rahmen des Projektes zum Erlernen des Schwimmens

2.    Möglichkeiten und Planungen zur Kooperation mit der Jugend-/Sportverwaltung und den KiTa-Trägern zur Förderung der Wassersicherheit bei Vorschulkindern und zur Grundlagenaneignung für den späteren Erwerb der Schwimmfähigkeit (Ablegen der ‚Seepferdchen‘-Prüfung)

3.    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung des Schwimmunterrichts der Mülheimer Grundschulen

4.    Ergebnisse der in der Ausschusssitzung am 31.05.2011 seitens des Sportdezernenten zugesagten Bedarfsprüfung


Begründung:

In der Anfrage A 11/0439-01 der SPD-Fraktion wurde die Verwaltung in der Sportausschusssitzung vom 31.05.2011 zum Sachverhalt „Schwimmfähigkeit von Kindern“ befragt. Die Stellungnahme des Mülheimer Sportservice zur Anfrage wirft weitere zu klärende Fragen zum Themenkontext auf.

Weiterhin sind den Medien Schreckensnachrichten zu entnehmen, dass sich Unfälle von Kindern in Schwimmbädern ereignen. Nach Aussage des Deutschen Schwimmverbandes kann allein jedes dritte Kind in Deutschland nicht schwimmen.

Laut Emnid-Studie des DLRG kann in der Gruppe der bis 18-Jährigen mehr als 1/3 der Kinder nicht schwimmen, während es unter den 30-39-Jährigen noch 88% können. Die Statistik zeigt zudem, dass man das Schwimmen im Alter von 6-12 Jahren erlernt. Wer es dann nicht kann, lernt es meist gar nicht mehr.