
| Bürgerbegehren: SPD beantragt Ratsbürgerentscheid |
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| Dienstag, den 13. Dezember 2011 um 11:35 Uhr |
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„Der Rat kann sich in dieser Frage nicht hinter der Rechtsauffassung des Stadtdirektors verstecken und das Bürgerbegehren aus formalen Gründen für unzulässig erklären, insbesondere jetzt, da es in Kürze eine neue Rechtslage geben wird“, fordert Fraktionsvorsitzender Dieter Wiechering. Er weist darauf hin, dass der Landtag in der letzten Woche die Bedingungen für Bürgerbegehren, insbesondere in der vom Rechtsamt bemängelten Kostendeckungsfrage, deutlich vereinfacht hat. Diese Aufgabe obliegt zukünftig der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Wiechering: „Vor allem aber der Respekt vor über 10.000 Mülheimer Bürgerinnen und Bürgern, die Ihre Unterschrift für den Erhalt einer weiterführenden Schule in Eppinghofen geleistet haben, gebietet es, diese Frage nicht durch ein Verwaltungsgericht klären zu lassen. Wir fordern deshalb ein klares politisches Bekenntnis des Rates zum Bürgerentscheid.“ |