Der Ausschuss für Umwelt und Energie ist u.a. zuständig für
- Angelegenheiten des Umweltschutzes von grundsätzlicher Bedeutung
- Beratungen über Umweltangelegenheiten, insbesondere über konzeptionelle Fragen z.B. der Abfallwirtschaft, des Landschafts- und Naturschutzes, der Stadtökologie, der Energienutzung usw.
- die Mitwirkung bei Bauleitplanungen, Abrundungssatzungen, formellen Umweltverträglichkeitsprüfungen und bei städt. Satzungen im Umweltbereich
- die Vorbereitung der Bildung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde