Der Planungsausschuss ist u.a. zuständig für:

  • die Bereichs- und Rahmenplanungen
  • die Einleitung und Auslegung von Bauleitplanverfahren einschließlich der Bürgeranhörung
  • die Planungs- und Baubeschlüsse für städt. überbezirkliche Baumaßnahmen und Neu- und Umbauprogramme für Ingenieur-, Verkehrs-, Straßen- und Gewässerbaumaßnahmen
  • Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Entscheidungen über überbezirkliche Auftragsvergaben
  • die Vorbereitung von Beschlüssen des Rates für Stadtentwicklungsplanungen und Satzungen nach dem Bau- und Planungsrecht sowie nach dem Kommunalabgabengesetz
  • Bau- und Wohnflächenbedarfsplanung
  • Stadt- und Stadtteilentwicklungsplanung