Der Planungsausschuss ist u.a. zuständig für:
- die Bereichs- und Rahmenplanungen
- die Einleitung und Auslegung von Bauleitplanverfahren einschließlich der Bürgeranhörung
- die Planungs- und Baubeschlüsse für städt. überbezirkliche Baumaßnahmen und Neu- und Umbauprogramme für Ingenieur-, Verkehrs-, Straßen- und Gewässerbaumaßnahmen
- Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz
- Entscheidungen über überbezirkliche Auftragsvergaben
- die Vorbereitung von Beschlüssen des Rates für Stadtentwicklungsplanungen und Satzungen nach dem Bau- und Planungsrecht sowie nach dem Kommunalabgabengesetz
- Bau- und Wohnflächenbedarfsplanung
- Stadt- und Stadtteilentwicklungsplanung