Der Hauptausschuss ist u.a. zuständig für
- Verwaltungsstrukturreformen;
- personalpolitische Grundsatz- und Strukturfragen;
- Planungen zur Ablauforganisation der Verwaltung;
- Maßnahmen zur effizienteren und effektiveren Erledigung städtischer Aufgaben;
- Angelegenheiten städtischer Beteiligungen und ihrer Vermögen;
- Europaangelegenheiten, insbesondere kommunale Europa- und Entwicklungsarbeit, einschließlich Fördermittelbeantragung;
- Pflege und Förderung bestehender Städtepartnerschaften;
- Ausbau der digitalen Infrastruktur im Stadtgebiet (Breitbandversorgung, WLAN-Hotspots, Mobilfunk usw.);
- Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und Diskriminierungen.






