Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Landwirtschaft ist u.a. zuständig für
- Angelegenheiten des Umweltschutzes von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere
- Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Wasserwirtschaft,
- Natur- und Artenschutz
- Gewässer-, Boden- und Immissionsschutz,
- Grünflächenmanagement, Forstwirtschaft und Friedhofwesen.
- Angelegenheiten des Klimaschutzes;
- Angelegenheiten der Landwirtschaft;
- Mitwirkungen bei Bauleitplanungen.





