Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist u.a. zuständig für

  • die Beratung über Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes von grundsätzlicher Bedeutung
  • die Beratung über soziale Angelegenheiten
  • die Beratung über die kommunale Arbeitsmarktpolitik