Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung ist u.a. zuständig für:
- die Bebauungsplanung;
- Angelegenheiten des Sanierungsvermögens;
- die Vorbereitung der Satzungen nach dem Bau- und Planungsrecht;
- regelmäßige Information über planungsrechtliche Befreiungen und Baugenehmigungsverfahren von besonderer Bedeutung;
- Bau- und Wohnflächenbedarfsplanung;
- Angelegenheiten der Landes- und Regionalplanung, Stadt- und Stadtteilentwicklungsplanung sowie Masterpläne.






