Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung ist u.a. zuständig für:

  • die Bebauungsplanung;
  • Angelegenheiten des Sanierungsvermögens;
  • die Vorbereitung der Satzungen nach dem Bau- und Planungsrecht;
  • regelmäßige Information über planungsrechtliche Befreiungen und Baugenehmigungsverfahren von besonderer Bedeutung;
  • Bau- und Wohnflächenbedarfsplanung;
  • Angelegenheiten der Landes- und Regionalplanung, Stadt- und Stadtteilentwicklungsplanung sowie Masterpläne.