Der Ausschuss für Finanzen und Personalentwicklung ist u.a. zuständig für

  • die Haushaltssatzung, den Ergebnisplan, den Finanzplan und dass Investitionsprogramm
  • das Haushaltssicherungskonzept bzw. den Haushaltssanierungsplan;
  • Vorbereitungen zum Einsatz von Finanzinstrumente;
  • Änderungen oder Neufassungen von Gebührensatzungen;
  • Bewirtschaftung und Optimierung des städtischen Grundbesitzes.