Der Ausschuss für Finanzen und Personalentwicklung ist u.a. zuständig für
- die Haushaltssatzung, den Ergebnisplan, den Finanzplan und dass Investitionsprogramm
- das Haushaltssicherungskonzept bzw. den Haushaltssanierungsplan;
- Vorbereitungen zum Einsatz von Finanzinstrumente;
- Änderungen oder Neufassungen von Gebührensatzungen;
- Bewirtschaftung und Optimierung des städtischen Grundbesitzes.






