Der Bildungsausschuss ist u.a. zuständig für:
- Entscheidungen über die Ausübung des kommunalen Vetorechts gem. § 61 Absatz 4 SchulG für weiterführende Schulen
- die Vorbereitung von Beschlüssen des Rates für die Einrichtung, Änderung und Auflösung von Schulen, die Planung und den Bau von Schulen, die Schulentwicklungsplanung und Schulversuche