Der Hauptausschuss ist u.a. zuständig für

  • Verwaltungsstrukturreformen;
  • personalpolitische Grundsatz- und Strukturfragen;
  • Planungen zur Ablauforganisation der Verwaltung;
  • Maßnahmen zur effizienteren und effektiveren Erledigung städtischer Aufgaben;
  • Angelegenheiten städtischer Beteiligungen und ihrer Vermögen;
  • Europaangelegenheiten, insbesondere kommunale Europa- und Entwicklungsarbeit, einschließlich Fördermittelbeantragung;
  • Pflege und Förderung bestehender Städtepartnerschaften;
  • Ausbau der digitalen Infrastruktur im Stadtgebiet (Breitbandversorgung, WLAN-Hotspots, Mobilfunk usw.);
  • Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und Diskriminierungen.