Der Hauptausschuss ist u.a. zuständig für

  • die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung
  • die Abstimmung und Koordinierung der Arbeit aller Ausschüsse
  • Fragen der Verwaltungsstrukturreform
  • alle Entscheidungen über Angelegenheiten der städt. Beteiligungen und ihre Vermögen
  • Europaangelegenheiten