Der Hauptausschuss ist u.a. zuständig für
- die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung
- die Abstimmung und Koordinierung der Arbeit aller Ausschüsse
- Fragen der Verwaltungsstrukturreform
- alle Entscheidungen über Angelegenheiten der städt. Beteiligungen und ihre Vermögen
- Europaangelegenheiten