Der Jugendhilfeausschuss ist u.a. zuständig für

  • die Befassung mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe (z.B. Jugendhilfeplanung, Förderung der freien Jugendhilfe)
  • Beschlüsse in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat der Stadt bereitgestellten Mittel