Der Rechnungsprüfungsausschuss ist u.a. zuständig für

  • die Prüfung der Rechnung und Erstellung des Schlussberichtes
  • die Beratung der Prüfungsberichte über die überörtliche Prüfung
  • die Beratung der Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes
  • Der Ausschuss hat ein Anhörungsrecht bei bestimmten Personalentscheidungen innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes