Der Rechnungsprüfungsausschuss ist u.a. zuständig für
- die Prüfung der Rechnung und Erstellung des Schlussberichtes
- die Beratung der Prüfungsberichte über die überörtliche Prüfung
- die Beratung der Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes
- Der Ausschuss hat ein Anhörungsrecht bei bestimmten Personalentscheidungen innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes