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15. April 2021Der Oberbürgermeister Marc Buchholz hat beschlossen, dass ab dem 29.03.2021 öffentliche Spielplätze ab 18.00 Uhr nicht mehr benutzt werden dürfen. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt fordert dieses Nutzungsverbot für Kinder und Familien wieder aufzuheben.
„Der Oberbürgermeister rechtfertigt seine Allgemeinverfügung einzig damit, dass mit dem Nutzungsverbot das ‚gemeinsame Verweilen‘ von Jugendlichen und Heranwachsenden auf Spielplätzen verhindert werden soll. Wieso wird dann auch Kindern und Familien, die durch die derzeitige Situation sowieso schon stark beansprucht sind, jetzt auch noch die Nutzung der Spielplätze verboten?“, fragt SPD-Fraktionsvorsitzende Margarete Wietelmann.
In der Corona-Krise mute der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern viel zu, finden die Sozialdemokraten. Das tue er aber mit Recht, denn die Gefahren durch COVID-19 seien groß und verlangten ein entschiedenes Vorgehen. Gleichzeitig müssten die Maßnahmen aber verhältnismäßig bleiben.
„Der Stadt Mülheim an der Ruhr ist das bisher überwiegend gut gelungen“, findet André Kasberger, ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Er mahnt aber: „Das Nutzungsverbot für Kinder und Familien schießt offensichtlich über das erklärte Ziel hinaus. Es ist nicht erforderlich, um Jugendlichen und jungen Heranwachsenden den Aufenthalt auf Spielplätzen zu verbieten. Ohnehin ist der Aufenthalt auf Spielplätzen für Menschen über 14 Jahren schon seit Langem in Mülheim an der Ruhr verboten. Es gibt also keinen Bedarf für das zusätzliche Nutzungsverbot des Oberbürgermeisters; schon gar nicht, wenn es sich an alle richtet und nicht nur an die eigentlichen Störer.“
Es sei auch nicht ersichtlich, so Kasberger weiter, dass ein an alle gerichtetes Verbot einfacher durchzusetzen wäre als ein Verbot nur für Jugendliche und junge Heranwachsende: „In beiden Fällen muss das Ordnungsamt rausfahren und einen Platzverweis aussprechen. Der Durchsetzungsaufwand ist identisch.“
Zudem, so ergänzt Wietelmann, treffe die überschießende Regelung mit Kindern eine besonders schutzbedürftige Gruppe: „Unsere Kinder kämpfen mit den Belastungen der Pandemie ganz besonders. Der Oberbürgermeister sollte darum besonders sensibel sein, wenn er nun ausgerechnet Kinder und Familien mit zusätzlichen Verboten belegt. Immer wo sich solche vermeiden lassen, muss von ihnen Abstand genommen werden. Das ist dem Oberbürgermeister bei seinem Spielplatz-Nutzungsverbot nicht gelungen.“