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Bewohnerparken in der südöstlichen Innenstadt:Politik setzt Bürgerwunsch um

3. Februar 2023 | Von: Sven Bortlisch

Die Anwohnenden im Bereich der südöstlichen Innenstadt können aufatmen. Mit der Neuregelung des Bewohnerparkens, die jüngst mit großer Mehrheit in der BV 1 von CDU, Grünen und SPD beschlossen wurde, wird die Anzahl der Bewohnerparkplätze auf 510 Plätze in etwa verdoppelt. Künftig können alle Anwohnenden auch auf den Stellplätzen parken, auf denen bislang ausschließlich eine Parkscheibenregelung gilt. Dann sollen auch alle für die Anwohnenden reservierten Plätze mit einer Parkscheibe für zwei Stunden genutzt werden können. Und schließlich wird auch noch der Geltungsbereich der Bewohnerparkzone abgerundet, indem die Leibnizstraße, die östliche Kaiserstraße zwischen Muhrenkamp und Paul-Essers-Straße sowie der unterste Teil der Von-Bock-Straße in den Bereich einbezogen werden. Als der Beschluss für eine Bewohnerpark-Regelung vor einem Jahr gefasst wurde, hatten CDU, Grüne und SPD eine einjährige Probephase beschlossen, nach deren Ablauf noch nachjustiert werden könnte.


Zwischenzeitlich hat sich aufgrund neuer rechtlicher Spielräume die jetzt beschlossene Lösung abgezeichnet. Bei einer von den drei Fraktionen selbst initiierten Befragung aller Anwohnenden im vergangenen Oktober war das Interesse groß und die Beurteilung ließ keinen Zweifel offen. Der Rücklauf der Fragebögen war groß. Die bislang geltende Regelung wurde stark kritisiert, die jetzt beschlossenen neuen Möglichkeiten dagegen deutlich eingefordert. „Das war ein starkes und eindeutiges Votum“, freuen sich die drei Fraktionsvorsitzenden in der BV 1, Hansgeorg Schiemer (CDU), Edgar Simon (Grüne) und Oskar Obarowski (SPD), die der Verwaltung für ihr Engagement danken. „Der Entscheidungsprozess ist ein Musterbeispiel dafür, wie im Zusammenspiel zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung eine gute Lösung gelingen kann.“ Bei über 500 ausgestellten Bewohnerparkausweisen passt die Relation zwischen Angebot und Nachfrage auch besser als bei der bisherigen Regelung. Da jetzt nur noch die Beschilderung geändert werden muss, dürfte die Umsetzung des Beschlusses nicht mehr lange auf sich warten lassen.

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