07. November 2014 Thema: Pressemeldungen Von Sven Bortlisch
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Bisher gab der kurvige Straßenverlauf keine Möglichkeit her, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 beziehungsweise 30 km/h gerichtsfest zu messen. Intensive Überprüfungen durch das Ordnungsamt haben nun doch eine Messstelle ermittelt, die in Richtung Mülheim Kontrollen ermöglicht.
Wir begrüßen diesen Schritt und möchten die Verwaltung an dieser Stelle ausdrücklich für ihre Anstrengungen loben. Allerdings appellieren wir gleichzeitig, die Kontrollmöglichkeit regelmäßig zu nutzen und so den Anliegern einen dauerhaften Qualitätsgewinn im Bereich der Sicherheit und des Lärmschutzes zu ermöglichen.