24. September 2015 Thema: Pressemeldungen Von Sven Bortlisch
<![CDATA[„Im Mülheimer Rat sind seit der letzten Kommunalwahl insgesamt fünf Fraktionen, zwei Gruppen und fünf einzelne Ratsmitglieder vertreten. Damit wurden genau die Bedenken bestätigt, die wir bereits nach Abschaffung der Sperrklausel geäußert haben. Solch eine Zersplitterung sorgt dafür, dass die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen nicht mehr gewährleistet ist“, bewertet SPD-Fraktionsvorsitzender Dieter Wiechering den entsprechenden Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel positiv.
Auch der Blick über die Stadtgrenze bestärkt die kritische Haltung: in 22 von 27 Räten der kreisfreien Städte in NRW wurden 86 Mandatsträger in 43 Zweiergruppen und in 22 Räten 64 Einzelmandatsträger gewählt, also 150 Mandatsträger, die allein oder mit ihrer Zweiergruppe keine Fraktion bilden können.
„Die 2,5-Prozent-Klausel in der Verfassung wird die tatsächliche Wahlgleichheit durch die Gleichbehandlung der Wählerstimmen wiederherstellen, Kosten für die Stadt reduzieren und wieder für beschleunigte Entscheidungs- und Mehrheitsfindungen sorgen. Oft wird nämlich vergessen, dass in den Räten ehrenamtliche Mandatsträger sitzen, die mit der Zersplitterung in eine demotivierende Situation gedrängt wurden. Arbeitsfähige Strukturen in den kommunalen Gremien sind ein wichtiges Mittel, um die lokale Demokratie zu stärken und Menschen für die Übernahme eines Mandats zu begeistern.“, so Wiechering abschließend.