19. Februar 2016 Thema: Pressemeldungen Von Sven Bortlisch
<![CDATA[Am Mittwoch fand für die Anwohner am Entenfang eine Informationsveranstaltung statt, bei der erste Fragen über die zukünftige Wohnsituation an dieser Stelle geklärt werden konnten. Wie Sie sich vielleicht aus einer früheren Ausgabe erinnern, darf dort auf Druck der Bezirksregierung das Erstwohnrecht nicht mehr geduldet werden. Die SPD-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass eine sozialverträgliche Lösung gefunden wird, die keine Unsicherheiten bei den Betroffenen hinterlässt. Dennoch muss betont werden, dass sich die Stadt Mülheim an der Ruhr nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen kann: Der Entenfang ist kein Ort für den Erstwohnsitz.
Des Weiteren muss es auch in Mülheim möglich sein, die Arbeit der Verwaltung zu optimieren und eine Prüfung der Anwohnerrechte in Gruppen und nicht in Einzelfällen durchzuführen. Die letztere Methode, wie sie der Planungsdezernent Peter Vermeulen am Mittwoch ankündigte, bindet unnötig Ressourcen und verlängert für die Bürgerinnen und Bürger den Zeitraum der Ungewissheit nur zusätzlich. Hier muss nachgearbeitet werden.
Zusätzliche Arbeit wird auch die Umgestaltung des Innenstadtbereiches um den Kaiserplatz machen. Hier liegt seit wenigen Tagen der Siegerentwurf des Gestaltungswettbewerbes vor, der nun gemeinsam mit den Mülheimerinnen und Mülheimern diskutiert werden muss. Entgegen erster kritischer Stimme besteht noch genügend Spielraum für Veränderungen: So ist die Frage des Umfangs des zukünftigen Parkraums am Kaiserplatz noch nicht abschließend geklärt. Ein kompletter Wegfall der Parkplätze ist keineswegs beschlossen.
Auch die Ideen zur Leineweberstraße und zur Altstadt zeigen sich vielversprechend, aber ohne den notwendigen Pragmatismus zu vermissen: Als Verbindung zur Altstadt sollen kleine Plätze entstehen, auf denen sich das vorhandene gastronomische Angebot ausweiten kann. Auf der Leineweberstraße ist eine maßvolle Ausdünnung des Baumbestandes geplant, durch die die nördliche Straßenseite an Helligkeit gewinnt, während auf der Südseite zusätzliche Parkmöglichkeiten entstehen. Wer nach den ersten Gestaltungsvorschlägen Angst hatte, dass der Alleencharakter der Straße verloren geht, der kann nun beruhigt in die Zukunft schauen und sich sogar auf eine mögliche Ausweitung des Baumbestandes über den Kaiserplatz hinaus freuen.
Insgesamt zeigt sich, dass in diesem Bereich auch in einem engen finanziellen Rahmen einiges verbessern lässt.
Das dritte Thema der Woche betrifft das drohende Aus der „Lernwerkstatt Natur“ im Witthausbusch. Ende dieses Jahres läuft dort die bisherige Finanzierung durch die August-und-Josef-Thyssen-Stiftung aus. Damit steht ein Projekt vor dem Aus, welches es nicht nur im Ruhrgebiet kein zweites Mal gibt. Um den Kindern auch weiterhin die Natur näher zu bringen, versucht die SPD-Fraktion mit Nachdruck eine Lösung zu finden. Bereits für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. Februar haben wir einen Antrag gestellt, der neue Finanzierungsmöglichkeiten darstellen soll. So könnte beispielsweise die Umwandlung in eine KiTa den Lernauftrag zumindest teilweise fortführen. Wir werden Sie über die weiteren Diskussionsergebnisse auf dem Laufenden halten.
Abschließend der obligatorische Blick in die vergangenen Ausschusssitzungen. Am gestrigen Donnerstag tagte die Bezirksvertretung 3 und stimmte auch über zwei sozialdemokratische Vorlangen am: Zum einen ging es um einen Antrag zur Umplanung der Calvinstraße, welcher zu einer Verringerung der Geschwindigkeit in diesem Bereich führen sollte. Leider wurde der Antrag durch CDU und Grüne abgelehnt, da für die Maßnahmen keine Notwendigkeit gesehen wurde. Eine Entscheidung, die wir besonders deshalb nicht nachvollziehen können, da die Verwaltung den Sachverhalt, welcher auf einer Bürgereingabe fußte, geprüft und die Änderungen an der Verkehrsführung für sinnvoll erachtet hat.
Bei der zweiten Vorlage der SPD-Fraktion in der BV 3 handelte es sich um eine Anfrage zu einer Mauer an der Schule am Saarnberg. Da die Standsicherheit dieser Mauer nicht mehr gewährleistet ist, verringert ein Bauzaun den knappen Schulhof um weitere 1,5 bis 2m. In diesem Fall verhindert ein laufendes Gerichtsverfahren vorläufig eine Verbesserung des Ist-Zustandes. Wir werden diese Angelegenheit weiter im Auge behalten.