02. März 2018 Thema: Pressemeldungen Von Sven Bortlisch
<![CDATA[„Mittels mehrerer politischer Initiativen im Umweltausschuss haben wir als SPD-Fraktion in den letzten Jahren die Stickoxidbelastungen thematisiert. Mit dem Gerichtsurteil aus Leipzig wird das Land nun zum Handeln aufgefordert und muss die Luftreinhaltepläne entsprechend ergänzen. Allerdings sollten wir auch weiterhin alles versuchen, Fahrverbote noch zu verhindern“, so Daniel Mühlenfeld, umweltpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion Mülheim.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird, so die Aussagen des Landesumweltministeriums sowie des Landesverkehrsministeriums, die Luftreinhaltepläne in NRW wohl in drei Schritten abändern: In Phase 1 soll zunächst der Luftreinhalteplan für die Modellkommune Düsseldorf angepasst werden. In einem weiteren Schritt sollen dann die Kommunen neue Luftreinhaltepläne erhalten, die aktuell beklagt werden, ehe schließlich auch die restlichen Kommunen abgearbeitet werden.
Daniel Mühlenfeld dazu abschließend: „Der SPD-Fraktion ist es dabei aber wichtig, gerade im Ruhrgebiet keinen Flickenteppich zu schaffen, sondern ein einheitliches Vorgehen der Städte zu ermöglichen. Eine blaue Plakette, verbunden mit einer neuen beziehungsweise verschärften Umweltzone Ruhr wäre dann zum Beispiel eine mögliche Lösung. Unabhängig davon sehen wir als SPD-Fraktion selbstverständlich weiterhin die Automobilindustrie in der Pflicht. Nur mit technischen Nachrüstungen von älteren Dieselfahrzeugen kann wirklich ein sofortiger und nachhaltig effektiver Beitrag zur Luftreinhaltung geleistet werden. Zudem müssen besondere Berufsgruppen und Dienstleister des öffentlichen Lebens unbedingt geschützt werden und Übergangsfristen zugesprochen bekommen. Wir als SPD-Fraktion begrüßen daher ausdrücklich, dass das Leipziger Bundesverwaltungsgericht Ausnahmeregelungen anmahnt und besondere Berufsgruppen wie das Handwerk, das einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leistet, schützt.“