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Allgemeine Informationen
- es besteht keine Absicht, die Heinrich-Thöne-Volkshochschule (VHS) aufzugeben
- es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtaufgabe
- wir setzen uns für die Weiterführung des Angebots an einem zentralen Ort in der Innenstadt ein
- eine Aufteilung auf die Stadtteile ist weder sinnvoll noch beabsichtigt
- ergänzende VHS-Angebote in den Stadtteilen sollen benachteiligten und weniger bildungsnahen Menschen den Zugang zur Weiterbildung erleichtern
- Mit den Städten Essen und Oberhausen wurden Gesprächeüber eine mögliche Kooperation, bei der die Einzelstandorte erhalten bleiben, geführt. Diese scheiterten aus folgenden Gründen
- Essen: Kein politischer Auftrag zur Entwicklung einer regionalen Kooperationsstruktur
- Oberhausen: Mit der erfolgten Zusammenführung von VHS und Stadtbibliothek in Oberhausen sind weitere Kooperationen nicht mehr möglich
- Zur Entwicklung eines inhaltlichen und räumlichen Zukunftskonzeptes ist eine Ausschreibung und Besetzung der VHS-Leitung schnellstmöglich nötig.
- Bei einem Zuschlag für die Sparkassenakademie muss kurzfristig für ca. 2-3 Jahre eine Interimslösung für die VHS gefunden und in dieser Zeit ein endgültiger Standort gesucht werden.
- Wenn Mülheim den Zuschlag nicht bekommt, ist keine Interimslösung erforderlich. Dann muss ebenfalls innerhalb von 2-3 Jahren eine endgültige Lösung für den Standort der VHS gefunden werden.
Die wichtigsten Fakten zum VHS-Gebäude an der Bergstraße
- Die VHS wurde im August 1976 baulich begonnen und am 24.08.1979 eröffnet.
- Aufgrund des Alters sind nun Arbeiten zur Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes notwendig (Herstellung von Brandabschnitten und die Abschottung der technischen Ver- und Entsorgungsleitungen).
- Ebenfalls gilt es weiterhin Hygienestandards zu erfüllen, weshalb Mängel am Trinkwasserleitungssystem behoben werden müssen.
- Unterhaltsmängel bestehen im Bereich Dach, Fassade, Fenster, Oberböden, Innenwandanstriche, Gebäudetechnik sowie in der Heizungstechnik und in den Sanitärbereichen.
- Auch die Raumaufteilung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Volkshochschule.
- Hierbei gilt es auch auf die Zugangs-/Barrierefreiheit zu achten.
Drei verschiedene Sanierungsvarianten sind möglich:
Variante 1:
- Beschränkung auf Erfüllung rechtlicher Vorgaben
- Baukosten: rd. 6.000.000 Euro
- Durchführung in Bauabschnitten
Beispiele für Maßnahmen:
- Erneuerung der Außentüren, Fluchtfenster und Türen im Gebäude
- Anpassung bzw. Erneuerung der Innenwände, Decken, Lüftungs- Elektro- und Heizungsanlage zur Erfüllung des Brandschutzes
- Abbruch und Wiederaufbau von Innenwänden zur Installation eines neuen Trinkwassernetzes
- Aufarbeitung der Sanitäranlagen
Variante 2:
- Grundsanierung des Gebäudes
- Baukosten: rd.11.500.000 Euro
- eventuell Komplettauszug notwendig
Beispiele für Maßnahmen (zusätzlich zur Variante 1):
- Komplettsanierung der Außenwände und des Daches
- Erneuerung der Sanitäranlagen
- Sanierung der Heizungsinstallationen
Variante 3:
- Vollsanierung mit Anpassung an neue nutzerseitige Konzepte
- Baukosten: rd. 16.000.000 Euro
- Komplettauszug notwendig
Beispiele für Maßnahmen (ergänzend zu 1 und 2)
- Rückbau des Gebäudes bis in den Rohbauzustand
- Erneuerung aller technischer Anlagen
- Endergebnis entspricht einem Neubau (keine größeren Investitionen in den nächsten 35 bis 40 Jahren)
Anmerkung: Die Kostenschätzungen basieren auf Untersuchungen eines externen Sachverständigen.